Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Reinelt & Temp GmbH
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
I. Allgemeine Bestimmungen
1) Fälligkeit der Rechnungen und Verzugszinsen
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung unserer Rechnungen tritt Zahlungsverzug ein und ist der Zahlungsrückstand mit 12% Jahreszinsen zu verzinsen.
2) Datenschutz
Die Speicherung von Kundendaten und deren Verwertung im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes ist zulässig und gestattet.
3) Änderungen
Änderungen der mit uns abgeschlossenen Verträge können nur im beiderseitigen Einverständnis und unter Wahrung der Schriftform erfolgen.
4) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Zahlungen und Leistungsverpflichtungen des Kunden ist Köln.
5) Gerichtsstand
Köln wird – soweit zulässig – als Gerichtsstand vereinbart.
6) Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen der mit unseren Kunden getroffenen Abmachungen – insbesondere auch dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – aus Rechtsgründen unwirksam, so bleiben die übrigen gleichwohl in Geltung. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen lnhalt der getroffenen Abrede entsprechen.
7) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers
Etwaige vom Besteller vorgegebene AGB werden von uns nicht anerkannt, soweit sie nicht mit diesen Bedingungen und dem lnhalt der Auftragsbestätigung übereinstimmen.
II. Kaufverträge
1) Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
2) Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Streiks, Aussperrung, Transport- oder Betriebsbeschränkungen, Mangel oder ungenügender Zufuhr an Material oder ähnlichen Umständen oder behördlichen Maßnahmen) scheidet Lieferverzug aus. Die Lieferung erfolgt unverzüglich, sobald die Behinderung nicht mehr andauert.
3) Lieferung
Warensendungen erfolgen ab unserem Firmensitz Hürth auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4) Liefertermine
Die angegebenen Liefertermine gelten als unverbindlich, soweit nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen getroffen werden. Schadensersatzansprüche des Kunden für verzögerte Lieferung sind ausgeschlossen. Lieferfristüberschreitungen ermächtigen den Käufer nicht, ohne vorherige angemessene Nachfrist, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5) Bestätigungen
Unterschriften von Mitarbeitern unserer Kunden auf dem Lieferschein gelten als in Vollmacht des Kunden geleistet.
6) Untersuchungspflicht und Mängelrüge bei Lieferung
Der Kunde hat die Verpflichtung, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und – wenn sie einen Mangel zeigt – diesen unverzüglich anzuzeigen . Gegebenenfalls sind Stichproben zu entnehmen. Beanstandungen gelten bei erkennbaren Mängeln nur dann als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bei uns vorliegen. Anderenfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß und mängelfrei angenommen. Die Mängelhaftung ist nach unserer Wahl beschränkt auf eine Ersatzlieferung oder die Erteilung einer Gutschrift. Weitere Ansprüche, insbesondere auch auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Eine Rücksendung von Ware durch den Kunden darf nur erfolgen, wenn zuvor eine Beanstandung von uns anerkannt wurde. Unberechtigte Rücksendungen der Ware gehen zu Lasten des Kunden.
7) Behandlung der Ware
Der Kunde hat die gelieferte Ware geschützt und sachgerecht zu lagern und zu behandeln. Sie ist nur unter Beachtung von Gebrauchsanweisung zu benutzen. Wenn Zweifel bestehen, ist vor Benutzung der Ware eine Abstimmung mit uns herbeizuführen.
7a) Leihmiete für eine Stahlflasche: 30 Tage mietfrei, ab 31. Tag Euro 0,50 pro Tag. Bei überziehen der Leihfrist behalten wir uns vor, Ihnen die Leihmiete oder die Gebinde zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen.
8) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sonstiger Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, jederzeit Herausgabe der in unserem Eigentum bestehenden Ware geltend zu machen, wenn uns die Erfüllung unserer Forderung durch den Kunden gefährdet erscheint oder wenn er gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen verstößt.
9) Angebotspreise und Preisänderungen sowie Zahlung
Unseren Verträgen liegen – soweit nicht anders vereinbart – die jeweils geäußerten Angebotspreise oder Listenpreise zugrunde. Wir behalten uns vor, Preissteigerungen zu berechnen, die nachträglich eintreten und von uns nicht zu vertreten sind. Unsere Preisangaben verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer ab unserem Firmensitz, Versendungs- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Vergütung ist mit der Rechnungserteilung fällig und zwar in den ersten 8 Tagen mit 2% Skonto und im übrigen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungszugang.
Ill. Werkverträge
1) Vertragsdauer und Kündigung
Unsere Verträge betreffend fortlaufender Bekämpfung von Schädlingen haben – soweit nichts anderes vereinbart – eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich um ein weiteres Vertragsjahr, soweit nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
2) Leistungen
Die Bearbeitung erfolgt – soweit nichts anderes vereinbart – mit der notwendigen Häufigkeit und Gründlichkeit. Der Kunde wird rechtzeitig vor einer Schädlingsbekämpfungsmaßnahme informiert und hat zur Durchführung der Bearbeitung die erforderlichen Vorkehrungen zu schaffen. Wir bemühen uns, durch unsere Maßnahmen den vorhandenen Schädlingsbefall zu beseitigen und das Objekt vor Neubefall im möglichen Umfang zu schützen. lnsoweit verpflichtet sich der Kunde, im notwendigen Umfang mitzuarbeiten, insbesondere Hinweisen auf hygienische und bauliche Mängel nachzugehen.
3) Umfang der Bearbeitung
Die Bearbeitung erstreckt sich auf die vereinbarte Schädlingsbekämpfung. Sollten weitere oder ergänzende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen vor Ort notwendig und beauftragt werden, so sind wir berechtigt, diese gesondert abzurechnen.
4) Garantieerklärung
Wir garantieren, für die Schädlingsbekämpfung geeignete Produkte einzusetzen und die Bearbeitung mit geschultem Personal durchzuführen.
5) Gewährleistung
Für die Ordnungsmäßigkeit unserer Arbeiten leisten wir Gewähr. Bei begründeten Mängelrügen sind wir berechtigt, die Schädlingsbekämpfungsmaßnahme zu wiederholen. Schadensersatzansprüche – insbesondere auch in Ansehung von Folgeschäden – werden ausgeschlossen.
6) Zahlung
Die Vergütung ist mit Rechnungserteilung fällig und zwar mit einem Zahlungsziel von 8 Tagen nach Rechnungszugang.